KFZ Stichtagsregelung: Ordentlich kündigen

Bei Versicherungsgesellschaften jeglicher Art besagt die Stichtagsregelung, dass man bis spätestens drei Monate vor Ende der Frist eine Kündigung bei der Versicherung einreichen muss. Autoversicherungen sind von dieser Stichtagsregelung ausgenommen, denn bei ihnen gilt eine spezielle KFZ Stichtagsregelung. Diese beträgt einen Monat. Da bei KFZ Versicherungen der Vertrag am 31. Dezember eines Jahres endet, ist der Stichtag für eine Kündigung der 30. November. Im Zweifelsfall gilt als Kündigungsdatum der Poststempel auf dem offiziellen Kündigungsschreiben. Falls der Versicherungsnehmer die KFZ Stichtagsregelung missachtet und zu spät oder gar nicht kündigt, verlängert sich der Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft automatisch um ein weiteres Jahr.

Da jedoch bei fast allen KFZ Versicherungen, die nach dieser Stichtagsregel agieren, der Vertrag ab dem 1. Januar gültig ist, haben Autofahrer, die bis zum 30. November gekündigt haben, noch einige Wochen Zeit, um zu vergleichen, sich zu informieren und so eine geeignete neue Versicherung zu finden. Die KFZ Stichtagsregelung bezieht sich jedoch nicht nur auf die Kündigung bei der Versicherungsgesellschaft. Ein Wechsel der Versicherung muss auch der Zulassungsstelle gemeldet werden. Die Stichtagsregelung diesbezüglich setzt fest, dass die Meldung dort bis zum 1. Januar des Folgejahres eintreffen muss.

Jedoch gibt es auch Ausnahmen, beispielsweise wenn die Rechnung der KFZ Versicherung erst im Januar oder Februar eintrifft bzw. wenn der Versicherungsvertrag mitten im Jahr abgeschlossen wurde. Mit diesen Bedingungen kann man auch erst nach dem 30. November, dem eigentlich letzten Termin der Stichtagsregelung, kündigen. Auch ist die KFZ Stichtagsregelung ungültig, wenn die Versicherung Tarifänderungen erst später bekannt gibt bzw. diese ohne Leistungsverbesserungen stattfinden. In diesen Fällen kann der Versicherungsnehmer vom sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und muss sich nicht an den genannten Stichtag halten.