Sonderkündigungsrecht bei der KFZ Versicherung
Die ordentliche Kündigung einer KFZ Versicherung erfolgt normalerweise immer zum 31. Dezember eines Jahres bei einer einmonatigen Kündigungsfrist. Für die Versicherten heißt das: Wer seinen Versicherungsvertrag mit der jeweiligen Assekuranz zum Ende des Jahres auflösen will, muss bis zum 30. November bei seiner KFZ Versicherung gekündigt haben. Wird die Kündigungsfrist eingehalten, beginnt der neue Vertrag übergangslos zum 1. Januar des Folgejahres.
Eine Kündigung der aktuellen KFZ Versicherung ist jedoch auch außerhalb der normalen Wechselfrist möglich, denn unter gewissen Bedingungen steht Autofahrern ein Sonderkündigungsrecht für Ihre KFZ Versicherung zu. Durch dieses ist es zu jedem Zeitpunkt möglich die KFZ Versicherung zu kündigen.
Ein Sonderkündigungsrecht besitzen Versicherte immer, wenn die KFZ Versicherung einen Schaden (Beispielsweise infolge eines Unfalls) für sie reguliert hat. Nach Abschluss dieses Verfahrens haben Autofahrer vier Wochen lang die Möglichkeit per Sonderkündigungsrecht ihre derzeitige KFZ Versicherung zu verlassen. Dabei ist es für das Sonderkündigungsrecht völlig unerheblich, ob die KFZ Versicherung den Schaden anerkannt hat oder nicht.
Ebenfalls ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht wird Fahrzeughaltern gewährt, wenn die KFZ Versicherung Ihre Beiträge für die Police erhöht, ohne dabei die Versicherungsleistung zu erhöhen. Ein mögliches Szenario hierfür ist die Einstufung des versicherten Fahrzeuges in eine andere Typklasse.
Auch wenn sich die Regionalklasse des Autos ändert, hat der Versicherte unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Kommt es etwa zu einer Neueinteilung der Regionalklasse durch das Versicherungsunternehmen, besteht in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Im Falle eines Umzuges besitzt der Versicherungsnehmer jedoch kein Sonderkündigungsrecht.
Auch wenn ein Auto bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird, greift das Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall wird der Versicherungsvertrag mit der KFZ Versicherung automatisch gekündigt. Wenn ein neues Auto angemeldet wird, haben Fahrzeughalter selbstverständlich die freie Wahl, bei welcher KFZ Versicherung sie eine Police abschließen. Hier ist nur wichtig, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, denn zumindest die Haftpflichtversicherung ist für jedes angemeldete Auto gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese KFZ Versicherung darf der Wagen nicht auf der Straße unterwegs sein.